Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ITAMCAR AG
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln sämtliche Reparatur- und Serviceleistungen, Kostenvoranschläge sowie den Verkauf und/oder Einbau von Ersatzteilen und Zubehör durch die ITAMCAR AG.
2. Vertragsabschluss
Die AGB sind Bestandteil aller Verträge zwischen der ITAMCAR AG und dem Kunden – unabhängig von Abschlussart oder -ort. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
3. Auftrag und Ausführung
Der Kunde bezeichnet die gewünschten Arbeiten möglichst genau. Die ITAMCAR AG ist berechtigt, Probefahrten durchzuführen, Unteraufträge zu vergeben sowie software- und technisch bedingte Aktualisierungen vorzunehmen. Für Datenverluste im Fahrzeug wird keine Haftung übernommen.
4. Preise und Kostenvoranschläge
Preisangaben verstehen sich zzgl. MWST. Verbindliche Preise bedürfen eines schriftlichen Kostenvoranschlags, welcher zehn Tage gültig ist. Notwendige Zusatzarbeiten werden – sofern sie 10 % des Auftragswertes übersteigen – nur mit Zustimmung des Kunden ausgeführt, ausgenommen sicherheitsrelevante Arbeiten.
5. Fahrzeugübergabe
Nutzen und Gefahr gehen mit Bereitstellung des Fahrzeugs zur Abholung auf den Kunden über. Nicht abgeholte Fahrzeuge können kostenpflichtig eingestellt werden.
6. Rechnungsstellung und Zahlung
Rechnungen sind spätestens zehn Tage nach Rechnungsdatum zahlbar. Einwendungen sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich geltend zu machen. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen und Mahngebühren erhoben werden.
7. Gewährleistung
Mängel sind innert sieben Arbeitstagen nach Fahrzeugübernahme schriftlich zu rügen. Bei berechtigten Mängeln besteht ausschliesslich Anspruch auf Nachbesserung. Gewährleistungsansprüche verjähren nach zwei Jahren.
8. Ersatzteile und Zubehör
Für Ersatzteile gilt eine allfällige Herstellergarantie. Andernfalls beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Lieferung. Eine Haftung für Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
9. Haftung
Die ITAMCAR AG haftet ausschliesslich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für im Fahrzeug belassene Wertsachen wird keine Haftung übernommen. Schäden oder Garantieverluste infolge Tuning oder kundenseitig gestellter Teile sind ausgeschlossen.
10. Eigentumsvorbehalt
Ersatzteile und Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der ITAMCAR AG. Das Fahrzeug kann bis zur Begleichung offener Forderungen zurückbehalten werden.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschliesslich im Rahmen der Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Marketingmassnahmen gemäss schweizerischem Datenschutzrecht verarbeitet. Der Kunde kann der Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der ITAMCAR AG, sofern kein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand besteht. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
